AGB
1 ALLGEMEINES
Die Annahme und Durchführung von Aufträgen erfolgt ausschließlich auf Grund unserer nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Die Übernahme der Ware durch den Käufer gilt in jedem Fall als Anerkennung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Bei kurzfristiger Lieferung ersetzt die Rechnung eine Auftragsbestätigung. RAGFA behält sich das Recht vor, jederzeit von der Lieferzusage Abstand zu nehmen (z.B.: wegen Force Majeur, etc…). Daraus womöglich entstehende Kosten werden RAGFA nicht angelastet bzw. in Rechnung gestellt.
2 Lieferung
Die Lieferungen erfolgen in jedem Fall unfrei auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
Versicherungen gegen Versandrisiken aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers vorgenommen.
3 Preise
Für unsere Lieferungen verrechnen wir grundsätzlich die in den jeweils gültigen Preislisten ausgewiesenen Nettopreisen zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Davon abweichende Preisvereinbarungen sowie Rabatte und Zahlungskonditionen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
4 Zahlungsbedingungen
Unsere angegebenen Preise sind Nettopreise. Zahlbar bei Rechnungserhalt. Eventuelle Zahlungsziele, Skontovereinbarungen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in banküblicher Höhe sowie Mahnspesen zu verrechnen.
Zinsen und Diskontbelastungen sind sofort netto zur Zahlung fällig. Die eventuelle Annahme von Wechseln und Schecks bedarf besonderer Vereinbarung, alle damit verbundenen Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht seitens des Käufers ist ausgeschlossen, außer wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist.
5 Gewährleistung/Garantie
Wir gewährleisten die grundsätzliche Eignung der gelieferten Ware für den vorgesehenen Verwendungszweck, unter Berücksichtigung der zugesagten Eigenschaften unter strikter Einhaltung der Lagerbedingungen und Verarbeitungsrichtlinien. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgt außerhalb unserer Kontrollmöglichkeit und liegt daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers.
Eine Garantie für die mit dem gelieferten Anstrichmaterial hergestellten Anstriche kann daher von uns nicht übernommen werden. Beanstandungen können nur vor Verwendung oder Vermischung der Ware und nur innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt geltend gemacht werden. Im Rahmen der Gewährleistung besteht nur Anspruch auf Ersatzlieferungen für Waren des laufenden Programms.
Minderung, sowie Ersatz des unmittelbaren und mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen.
Anders laufende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
6 Eigentumsvorbehalt
Die Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen getilgt hat. Die Hereinnahme von Wechseln gilt insoweit nicht als Bezahlung. Der Käufer darf die Ware nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen üblichen Geschäftsverkehrs veräußern, verarbeiten oder vermengen.
Der Eigentumsvorbehalt bleibt bei Verarbeitung oder Vermengung wirksam und erstreckt sich anteilsmäßig auf das neue Erzeugnis. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ist dem Käufer nicht gestattet.
Der Käufer ist verpflichtet, bei allen Maßnahmen mitzuwirken, die wir zum Schutze unseres Eigentums an der gelieferten Ware treffen wollen. Wenn Dritte in Recht an der Ware begründen oder geltend machen wollen, hat der Verkäufer uns hiervon unverzüglich zu benachrichtigen.
7 Verpackung
Lieferungen werden nur in den laut den jeweils üblichen Preislisten ersichtlichen Gebindegrößen durchgeführt. Geringere Füllmengen laut Kundenwunsch oder Lieferungen in Leihverpackungen müssen schriftlich vereinbart werden. Nur die ausdrücklich als Leihverpackung bezeichneten Emballagen werden zurückgenommen. Sie sind innerhalb von 3 Monaten in einwandfreiem Zustand, frei Haus, dem Verkäufer zurückzustellen. Bei Rückstellung nach dieser Frist erfolgt keine Gutschrift. Für über das übliche Ausmaß hinausgehende erforderliche Verpackung, insbesondere spezielle Transportverpackung, behalten wir uns separate Berechnung vor.
8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Zahlungs- und Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für Lieferungen und Streitigkeiten aus dem Lieferverhältnis ist für beide Teile Klagenfurt. Für die vertraglichen Beziehungen gilt österreichisches Recht.
9 Zahlungsverzug
Der Käufer verpflichtet sich, im Falle seiner Säumigkeit dem Verkäufer die Mahn- und Inkassokosten, die diesem daraus erwachsen, zu ersetzen.
10 Datenschutz, personenbezogene Daten
Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Auftragserfüllung bzw. zur Offertlegung. Mit Nutzung dieser Webseite willigen Sie zu, dass wir Ihre personenbezogenen Daten zu diesem Zwecke nutzen, verarbeiten und eventuell an Dritte (Paketdienst, etc...) weiter leiten.
Diese Einwilligung können Sie jederzeit schriftlich widerrufen.